Behandlung nach Plan – Teilhabeförderung
Alle therapeutischen Maßnahmen haben das Ziel, die Aktivität und gesellschaftliche Teilhabe des Abhängigkeitskranken, insbesondere seine Teilhabe am Arbeitsleben zu optimieren. Wir unterscheiden zwischen therapeutischen Angeboten für
Männer und Frauen im Erwerbsleben
- Exploration der Probleme am Arbeitsplatz
- Gespräche mit Vorgesetzten und Bezugspersonen am Arbeitsplatz zur Verbesserung der Kommunikation und Klärung des Beschäftigungsverhältnisses
- Beratung durch den Rehabilitationsberater der Rentenversicherung
- Gegebenenfalls Hinzuziehen des Integrationsfachdienstes
- Einleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung
- Umsetzung am Arbeitsplatz
- Beantragung von Hilfsmitteln
- und andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Arbeitsuchende Männer und Frauen
- Unterstützung beim Kontakt zum Fallmanager zwecks Verbesserung der Kommunikation und Anpassung der Wiedereingliederungsvereinbarung
- Bewerbungstraining
- EDV-Kurs
- Beratung durch den Rehabilitationsberater der Rentenversicherung
- Praktika
- und andere Leistungen der Beschäftigungsförderung
Frauen mit längerer Erwerbspause zum Beispiel durch die Familienphase
- allgemeine Ressourcenfindung und – förderung
- Motivationsförderung
- Entwicklung von Perspektiven für einen mittelfristigen beruflichen Wiedereinstieg
- Vermittlung in spezielle berufliche Förderungsmaßnahmen für Frauen
Nach diesen Indikationen werden die Therapiemaßnahmen individuell mit dem Patienten abgestimmt.

