Informationen für Angehörige

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Familienangehörige von abhängigkeitskranken Menschen sind im hohen Maße von den Folgewirkungen der Erkrankung betroffen. Partner, Eltern, Kinder und Geschwister leiden oft sehr viel früher unter den Auswirkungen der Erkrankung, als der Betroffene. Sie erleben die negativen Folgen hautnah und stehen der Entwicklung oft hilflos gegenüber.

Wir, die Mitarbeiter der Fachklinik Haus Möhringsburg, stehen Ihnen natürlich bereits im Vorfeld einer Therapie gerne zur Verfügung. Sie können mit uns ihre Situation erörtern, wir beantworten Ihre Fragen und eröffnen Ihnen Wege bei der Suche nach Hilfsangeboten. Wir möchten Sie dabei unterstützen, Entlastungen für sich und die Situation ihrer Familie zu finden und die für ihren abhängigkeitskranken Familienangehörigen notwendige Hilfe einleiten.

Da uns die Situation der Angehörigen aufgrund jahrelanger Erfahrung sehr vertraut ist, beziehen wir das familiäre Umfeld des Patienten möglichst von Anfang an in die Therapie mit ein. Damit frühzeitig ein persönlicher Kontakt gelingen kann, begrüßen wir es ausdrücklich, wenn Sie ihre Partnerin oder ihren Angehörigen am Aufnahmetag begleiten. Sie können sich einen Eindruck verschaffen von den Räumlichkeiten, dem Leistungsspektrum und dem Team der Rehabilitationseinrichtung. Auch am Aufnahmegespräch können Sie gerne teilnehmen. Während der Therapie laden wir Sie und Ihren abhängigkeitskranken Angehörigen, Ihren gemeinsamen Wünschen entsprechend, zu Angehörigen-, Partner-, Familiengesprächen und Angehörigenseminaren ein. Ziel ist, die gesamte Familie zu entlasten, das Miteinander zu verbessern und die Zukunft gemeinsam zu planen.

Wer übernimmt die Kosten für die Rehabilitation?

Federführender Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Weitere Leistungsträger sind die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie verschiedene andere Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung. Ebenso werden wir von der Landwirtschaftlichen Alterskasse belegt.

Weiterhin ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen möglich, wenn die Zuständigkeit der Rentenversicherung nicht mehr gegeben ist.

Für Selbstzahler bestehen ebenfalls individuelle Behandlungsmöglichkeiten und -zeiträume in unserer Fachklinik, unser Sozialdienst unterstützt die Patienten bei der Beantragung von anteiliger Kostenübernahme durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen.

Letzte Änderung: 28. Januar 2012