Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

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Angaben lt. Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Teledienstgesetz, §6 Satz 1TDG):
Ärztekammermitgliedschaft:
Ärztekammer Niedersachen (www.aekn.de)

Aufsichtsbehörde:
Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachen (www.kvn.de)

Geltende Berufsordnung:
Für das MVZ der Klinikum Osnabrück GmbH gilt das Heilberufegesetz des Landes Niedersachsen und Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen, die u.a. unter www.aekn.de zugänglich ist.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung “Arzt” wurde allen im MVZ des Klinikums Osnabrück GmbH tätigen Ärzten in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Letzte Änderung: 11. Mai 2010