Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

v.l.n.r: Franziska Tornow, Katja Hasenbein, Jonas Niehenke, Karina Heidt, Alicia Schmidt
Die JAV ist die Interessenvertretung der jugendlichen Arbeitnehmer und der Auszubildenden im Betrieb. Gemeinsam mit dem Betriebsrat treten sie für Rechte der Auszubildenden und eine qualifizierte Ausbildung ein.
- Sie wird alle zwei Jahre, jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November, neu gewählt.
- Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Mitarbeiter des Klinikums Osnabrück, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
1. Antragsrecht
Beantragung von Maßnahmen, die den jugendlichen oder in Ausbildung befindlichen Beschäftigten dienen. z.B.
- Fragen der Übernahme nach der Ausbildung
- Fragen der Urlaubsregelung
- Fragen der Arbeits bzw. Ausbildungszeit
- Einrichtung von Aufenthaltsräumen u. anderen Sozialeinrichtungen (z.B. Wohnheimen)
2. Überwachungsrecht
Überwachung der Einhaltung der zugunsten der jugendlichen und in Ausbildung befindlichen Beschäftigten geltenden Rechtsvorschriften, z.B.:.
- BBiG (Bundesbildungsgesetz)
- JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz)
- KrPflG (Krankenpflegegesetz)
- Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan
- Gehaltstarifvertrag
- Betriebsvereinbarungen
- Unfallverhütungsvorschriften
